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"Die kranke Krankenversicherung" -
Das Allerletzte

Da der Vertrag, zu dem die MP-AG Sie verleiten wollte, nun doch nicht zustande kommt, erkundigen Sie sich, ob sich die MP-AG oder die KKK als Schadensersatz an den Untersuchungskosten beteiligen möchte. Bei gescheiterten Verträgen sind diese als sogenannte „Vertragskosten“ von demjenigen zu tragen, der für den Schlamassel verantwortlich ist. Da die MP-AG gegen den Beratungsvertrag verstoßen hatte, in dem sie Ihnen Scheißprodukte anzudrehen versuchte, und die MP-AG den Vertragsschluss denkbar mangelhaft begleitet hatte, sehen Sie da die MP-AG in der Pflicht.

Die MP-AG sieht das nicht so.

Dr. Würstchen erlaubt sich eine bemerkenswerte Äußerung:

„Sie haben doch 6 Monate Beiträge gespart! Da haben Sie doch noch ein Geschäft gemacht!“

 

 

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